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Vertrags­beding­ungen

  • Meldepflicht

    Drei Tage vor Mietantritt muss der Hüttenwart kontaktiert werden.

  • Hausbezug / Hausabgabe

    Die Zeiten sind vor Mietantritt mit dem Hüttenwart abzusprechen. Bezug- und Abgabezeiten, die vorgängig im Mietvertrag vereinbart wurden, werden berücksichtigt.

  • Im Mietpreis inbegriffen

    WLAN, TV, Geschirrspülmaschine und Nespresso Kaffeemaschine.

  • Hüttenschlafsack

    Aus hygienischen Gründen ist ein Hüttenschlafsack obligatorisch.
    Wer keinen persönlichen dabei hat, kauft einen im Ferienhaus.

  • Hausschuhe

    Im Haus dürfen nur Hausschuhe getragen werden, diese sind selbst mitzubringen.

  • Brennholz

    Holz für den Schwedenofen und den Grill ist vorhanden, die Holzkasse befindet sich im Keller.

  • Esswaren, Kochzutaten und Gewürze

    Sind vom Mieter mitzubringen und bei der Abreise wieder mitzunehmen.

  • Kehricht

    Der Kehricht muss in der Sammelstelle Südelhöhe entsorgt werden. Kehrichtmarken werden im Keller zum Kauf angeboten.

  • Sorgfaltspflicht

    Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten samt Inventar vor Schäden zu schützen. Beschädigungen am Haus und Inventar werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

  • Zufahrt / Parkieren

    Die Zufahrt und der Parkplatz direkt neben dem Ferienhaus darf nur zum Ein- und Ausladen benutzt werden. Nebst dem sind die die Fahrzeuge auf dem Parkplatz Wagliseiboden zu parkieren.

  • Schneefall

    Nach Schneefall ist der Zugang zum Haus und die Treppe freizulegen.

  • Besonderes

    Bei Versorgungsausfall von Strom, Gas oder bei Wassermangel ohne Verschulden des Vermieters können keine Ansprüche auf Rückerstattung der Mietkosten geltend gemacht werden.

  • Reinigung

    Das Ferienhaus ist in vereinbartem Zustand zu hinterlassen. Muss der Hüttenwart Nachreinigungen vornehmen, wird der Aufwand mit Fr. 50.-/h verrechnet.

  • Vertrag

    Bei einer Annullation bis 30 Tage vor Anreisetag fallen Gebühren in der Höhe von 50% an, danach ist der volle Betrag geschludet.

  • Hunde

    Aus hygienischen Gründen sind Hunde nur im EG erlaubt. Auch die Nacht verbringt Ihr Hund im EG.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Für sämtliche rechtliche Angelegenheiten gilt als Gerichtsstand Flühli-Sörenberg.